Der Energieausweis eines Gebäudes umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Verfahren, die zur Ausstellung eines Energieausweises durchgeführt werden. Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darstellt. Er enthält allgemeine Informationen über das Gebäude, die Energieklasse des Gebäudes, Informationen über die Person, die den Energieausweis ausgestellt hat, Informationen über thermotechnische Systeme, Klimadaten, Angaben zum Energiebedarf für betreffende und tatsächliche Klimadaten, Erläuterungen zu Fachbegriffen und eine Liste der angewandten Vorschriften und Normen. Der Energieausweis für bestehende Gebäude muss außerdem einen Vorschlag für wirtschaftlich gerechtfertigte Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthalten, der auf einer zuvor durchgeführten Energieinspektion des Gebäudes basiert. Für Neubauten enthält er Empfehlungen zur Nutzung des Gebäudes im Hinblick auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie die Erfüllung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Die Energiezertifizierung wird durch das Baugesetz und die Verordnung über die für die Energiezertifizierung, die Energieinspektion von Gebäuden und die regelmäßige Inspektion der Heizungs- und Kühl- bzw. Klimaanlage im Gebäude befugten Personen geregelt.

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