Die Eigentumswohnung ist ein technisches und rechtliches Verfahren, das das Eigentumsrecht an einem separaten Teil einer Immobilie begründet. Das begründete Eigentum kann im Grundbuch eingetragen werden. Separate Teile einer Immobilie sind Teile, die eine eigenständige Funktionseinheit bilden (Wohnung, Geschäftsraum, Garage, Parkplatz). Gemeinschaftsteile und -einrichtungen sind alle Teile des Gebäudes und der Infrastruktur, die nicht zu separaten Teilen (Wohnungen oder anderen Räumlichkeiten) gehören und als gemeinschaftlich gelten. Dem Antrag auf eine Bescheinigung über die Existenz eigenständiger Gebäudeteile als eigenständige Funktionseinheiten ist ein Nachweis beizufügen, dass das Gebäude gemäß dem Baugesetz der zuständigen Behörde errichtet wurde, sowie ein Plan der einzelnen Gebäudeteile mit einer Auflistung und Beschreibung der Immobilie, die Gegenstand des Wohnungseigentums ist. Als Eigentumsnachweis dient ein Grundbuchauszug. Besondere Teile des Grundstücks – Wohnungen, Garagen und Geschäftsräume – können nicht eingetragen werden, wenn das Gebäude nicht als Wohnungseigentum errichtet ist. Die Wohnungseigentumsverwaltung wird von Sachverständigen (Gerichtssachverständigen und anderen befugten juristischen Personen) durchgeführt, die auf Antrag des Miteigentümers eine Studie über das Wohnungseigentum oder einen Plan bestimmter Teile des Grundstücks erstellen. Das Wohnungseigentum kann sowohl für Einfamilienhäuser mit zwei oder mehr Wohnungen als auch für größere Gebäude mit mehreren Wohnungen und Geschäftsräumen beantragt werden. Das Eigentumswohnungsrecht ist für alle Beteiligten beim Kauf und Verkauf von Immobilien oder für diejenigen, die gerade dabei sind, Familieneigentum aufzuteilen oder eine Eigentumsgemeinschaft aufzulösen, erforderlich. Dadurch werden unnötige Probleme und Kosten vermieden, die bei der Nutzung einer anderen Immobilie als der eines Eigentumswohnungsrechts entstehen können.

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